Konstanzprüfungen
Röntgensysteme sind komplexe, technisch hochentwickelte Einrichtungen. Eine optimale Funktion und damit ein störungsfreier Betrieb ist nur gewährleistet, wenn die Röntgensysteme eine optimale Pflege und Wartung erfahren.

Die MTS GmbH bietet für Gesundheitseinrichtungen in Kliniken und Praxen die komplette Palette der erforderlichen Dienstleistungen für Röntgensysteme. Gemeinsam mit unseren Partner-Unternehmen gewährleisten wir sofortige, dauerhafte Dienstleistungen und somit die erforderliche Investitionssicherheit.
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) erfolgt in bestimmten Prüfrhythmen, um rechtzeitig schwerwiegende Mängel an den medizinischen Erzeugnissen und Geräten aufspüren zu können.
Welche Kontrollen und Prüfungen durchgeführt werden müssen, ist vom jeweiligen Gerät und dessen Funktionen sowie Anwendungsgebiet abhängig. Der Prüfungsinhalt wird vom jeweiligen Gerätehersteller festgesetzt. Wenn der Hersteller keine sicherheitstechnische Kontrolle vorgeschrieben und auch nicht ausgeschlossen hat, muss der Eigentümer eine solche Kontrolle in angemessenen Fristen, spätestens alle 2 Jahre, durchführen oder durchführen lassen.
Sicherheitstechnische Kontrollen dürfen nur Personen durchführen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen bietet, hinsichtlich der Kontrolltätigkeit keiner Weisung unterliegt sowie Personen, die über geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen verfügen (§ 6 Abs. 4 MPBetreibV).
Das Ergebnis der Sicherheitsprüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Das Prüfprotokoll muss mindestens bis zur nächsten STK aufbewahrt werden. Wenn die Prüfung erfolgreich war, wird eine STK Prüfplakette an das medizinische Gerät angebracht. Mit einer STK-Prüfplakette kann festgehalten werden, wann die nächste Prüfung fällig ist.
Mit MTS empfiehlt sich ein Unternehmen, das Ihnen als umsichtiger Servicepartner in der Röntgentechnik kompetent zur Seite steht. Als Team von Spezialisten mit langjährigen Erfahrungen betreuen wir radiologische Praxen, Facharztpraxen mit Teilradiologie und radiologische Einrichtungen in Kliniken.
Die gültigen Prüfungsfristen sind den Begleitunterlagen zu dem jeweiligen Dosisflächenproduktmessgerät zu entnehmen. Allgemein verbindliche Angaben zu diesem Thema befinden sich nur in der MPBetreibV.